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   BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93   

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BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93 (https://dejure.org/1994,749)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 (https://dejure.org/1994,749)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 (https://dejure.org/1994,749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft - Initiativrecht - Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde - Ermessensfehlerfreie Entscheidung - Städtebauliche Entwicklung - Gemeindliche Vekehrskonzepte - Planungs- und Entwicklungsbelangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 28 Abs. 2; StVO § 45 Abs. 1b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 333
  • NVwZ 1995, 165
  • NZV 1994, 493
  • DVBl 1994, 1194
  • DÖV 1994, 1049
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dasselbe gilt auch dann, wenn - wie hier - die Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde eine derartige verkehrsbeschränkende Anordnung trifft, die zuständige Widerspruchsbehörde diese Regelung aber auf den zulässigen Widerspruch eines Verkehrsteilnehmers (vgl. BVerwGE 27, 181 ; 92, 32 ) gegen den Willen der Gemeinde aufhebt (vgl. dazu Art. 109 Abs. 2 und Art. 119 Nr. 2 der bayerischen Gemeindeordnung).

    Dies bedeutet zwar nicht, daß § 45 StVO seinen Charakter als straßenverkehrsrechtliche Norm im Bereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts (BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ; BVerwGE 92, 32 ) mit Rechten und Pflichten für die (staatlichen) Straßenverkehrsbehörden verliert.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).

    Ob der Kläger nach seinem zu substantiierenden Vorbringen in seinen Rechten verletzt sein kann, ist dabei nach den Vorschriften des materiellen Rechts zu beurteilen (vgl. BVerwGE 60, 154 ; 61, 256 ; Beschluß vom 21. Januar 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, daß eine Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid nicht klagebefugt ist, wenn dieser Bescheid nicht den eigenen, sondern den übertragenen Wirkungskreis betrifft; denn insoweit nimmt die Gemeinde nicht Selbstverwaltungs-, sondern staatliche Aufgaben wahr und kann daher durch eine von ihren Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in ihren Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein (vgl. BVerwGE 19, 121 ; Urteile vom 11. März 1970 - BVerwG 4 C 59.67 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 S. 7 und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).

    Die Aufgaben und Befugnisse der (örtlichen) Straßenverkehrsbehörde zur Regelung des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben, nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Wirkungskreises (Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 7 C 71.72 - Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1 S. 3 und vom 29. Juni 1983, a.a.O., S. 12).

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies bedeutet zwar nicht, daß § 45 StVO seinen Charakter als straßenverkehrsrechtliche Norm im Bereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts (BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ; BVerwGE 92, 32 ) mit Rechten und Pflichten für die (staatlichen) Straßenverkehrsbehörden verliert.
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Soweit es die Veränderung von Verkehrsstraßen und -strömen zum Inhalt hat, muß es - drittens - den Erfordernissen planerischer Abwägung genügen und insbesondere darlegen, weshalb bestimmte Straßen(züge) entlastet und welche neuen Straßen(züge) in für dortige Anwohner zumutbarer Weise belastet werden sollen und können (vgl. dazu Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dasselbe gilt auch dann, wenn - wie hier - die Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde eine derartige verkehrsbeschränkende Anordnung trifft, die zuständige Widerspruchsbehörde diese Regelung aber auf den zulässigen Widerspruch eines Verkehrsteilnehmers (vgl. BVerwGE 27, 181 ; 92, 32 ) gegen den Willen der Gemeinde aufhebt (vgl. dazu Art. 109 Abs. 2 und Art. 119 Nr. 2 der bayerischen Gemeindeordnung).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Drittschutz vermitteln nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren Personenkreises dienen (vgl. z.B. BVerwGE 81, 329 ).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies bedeutet zwar nicht, daß § 45 StVO seinen Charakter als straßenverkehrsrechtliche Norm im Bereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts (BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ; BVerwGE 92, 32 ) mit Rechten und Pflichten für die (staatlichen) Straßenverkehrsbehörden verliert.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

  • BVerwG, 10.10.1991 - 4 B 167.91

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses im

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    Die Vorschrift dient zwar neben staatlichen Interessen den zum Selbstverwaltungsbereich gehörenden Planungs- und Entwicklungsbelangen der Gemeinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333).

    Ein - hinreichend konkretisiertes - städtebauliches Verkehrskonzept, aus dem sich ergibt, welche verkehrlichen Maßnahmen in einem bestimmten räumlichen Bereich gerade aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung für erforderlich oder zweckmäßig gehalten werden und welche Gesichtspunkte der planerischen Abwägung insoweit zugrunde lagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 a. a. O.), hat die Klägerin bislang nicht erstellt.

    Dem steht nicht entgegen, dass straßenverkehrsrechtliche Regelungen übergeordneter staatlicher Behörden im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde (§ 2 Abs. 1, § 3 StVO-ZustG) oder als untere Straßenverkehrsbehörde (§ 1 StVO-ZustG i. V. m. § 15 Abs. 1 LVG) keine Rechtspositionen im Selbstverwaltungsbereich tangieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 = juris Rn. 13 m. w. N. sowie hierauf hinweisend Berkemann, NuR 2012, 517, 529).

  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Vielmehr gehören die Aufgaben der unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden seit jeher zu den staatlichen Aufgaben (BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    kommunale Entscheidungen zur Einrichtung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen nach § 45 Abs. 1 b StVO (im Anschluß an Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194 ).

    Die auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts bestehenden Aufgaben werden von den Gemeinden auch nach der Änderung des § 45 StVO in der hier maßgeblichen Fassung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl I S. 1060) weiterhin als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (vgl. § 13 Abs. 2 LVwG BaWü) wahrgenommen (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können fachaufsichtliche Weisungen gegenüber einer Gemeinde von dieser im allgemeinen nicht angefochten werden, weil ihnen das für die Annahme eines Verwaltungsakts notwendige Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlt, jedenfalls aber keine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist (vgl. BVerwGE 6, 101 ; 17, 87 ; 19, 121 ; zuletzt Urteil vom 20. April 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) dargelegt, daß die Befugnisse der Gemeinden auf der Grundlage des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl I S. 413) mit der darin enthaltenen Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und durch § 45 der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (a.a.O.) in bestimmten Bereichen bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen verstärkt worden sind.

    Ob das Verkehrskonzept der Klägerin den im Senatsurteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) genannten inhaltlichen und verfahrensmäßigen Anforderungen entspricht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage und daher nicht Gegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Insofern kommt auch der von den Klägern und vom Verwaltungsgericht angeführte Regelungsfall des § 45 Abs. 1 b Nr. 5 1. Alt. StVO, der die Straßenverkehrsbehörden ermächtigt, auch die zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen notwendigen Anordnungen zu treffen, grundsätzlich als Anspruchsgrundlage für den Erlass straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen in Betracht (vgl. zum durch § 45 Abs. 1 b Nr. 5 2. Alt. StVO den Gemeinden vermittelten Schutz BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333; Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 32).

    Dem entsprechend spricht auch die Vorschrift des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO nicht ohne Grund lediglich von Maßnahmen zur "Kennzeichnung" (vgl. BT-Drucks. 8/3150, S. 10 zu § 6 Nr. 15 StVG; BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - VII C 27.79 - BVerwGE 62, 376 ; Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ; Senat, Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 161 u. Urt. v. 21.10.1993 - 5 S 646/93 -, VBlBW 1994, 191; Sauthoff, a.a.O., Rn. 1004, 1019).

    a) Abgesehen davon, dass manches dafür spricht, dass die Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur "Kennzeichnung" verkehrsberuhigter Bereiche ohnehin nur Drittschutz für eine Gemeinde vermittelt, die aufgrund eines entsprechenden Verkehrskonzepts über die Einrichtung eines solchen positiv entschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1994, a.a.O.), steht bei der Ausweisung der "Schwarzwaldstraße" als "Wohnstraße" jedenfalls schon keine Festsetzung in Rede, die gerade die Kläger zu schützen zu dienen bestimmt wäre.

    Eines den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 20.04.1994, a.a.O., S. 340) genügenden Verkehrskonzepts bedurfte es für die bloße Geltendmachung ihres "Vetorechts mit Abwehr- und Sperrwirkung" schließlich ohnehin nicht.

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Eine Anfechtungsklage ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1995 - 5 S 646/93

    Zum Rechtsschutz von Gemeinden gegenüber verkehrsregelnden Entscheidungen der

    Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über Anordnungen nach § 45 Abs. 1b S 1 Nrn 3, 5 StVO zur Förderung eines gemeindlichen Verkehrskonzepts hat eine Gemeinde nur, wenn sie über ein bestimmten Mindestanforderungen genügendes städtebauliches Verkehrskonzept verfügt (im Anschluß an BVerwG, Urt v 20.04.1994 - 11 C 17/93 - BVerwGE 95, 333 u v 14.12.1993 - 11 C 4/94 -).

    Zu den Mindestvoraussetzungen eines solchen berücksichtigungsfähigen Verkehrskonzepts gehört neben den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.04.1994 (aaO) genannten Anforderungen auch, daß die Gemeinde in ihre Erwägungen mit eingestellt hat, ob die von der Geschwindigkeitsbeschränkung erfaßten Straßen(züge) den hierfür geltenden straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen (insbesondere "Zonenbewußtsein") genügen.

    Zur Begründung seines Sachantrags führt das Land im wesentlichen aus: Obgleich das Bundesverwaltungsgericht erstmals in seinen Urteilen vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - und vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 - subjektive Rechtspositionen der Gemeinden in § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO bei der Einrichtung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen im Hinblick auf ein gemeindliches Konzept zur geordneten städtebaulichen Entwicklung anerkannt habe, habe das Regierungspräsidium in den angefochtenen fachaufsichtlichen Weisungen die Interessenlage der Klägerin gleichwohl bereits miteinbezogen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich hierbei ausdrücklich auf sein Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - (BVerwGE 95, 333) bezogen, in welchem es erstmals Voraussetzungen und Grenzen des den kommunalen Gebietskörperschaften in § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3, 5 Alt. 2 StVO eingeräumten Anspruchs gegen die staatliche Straßenverkehrsbehörde auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die den Straßenverkehrsbehörden in den genannten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eingeräumte Befugnis zur Unterstützung eines gemeindlichen Konzepts zur geordneten städtebaulichen Entwicklung herausgearbeitet hat.

    Danach besteht die subjektive Rechtsposition der Gemeinde gegenüber der Straßenverkehrsbehörde nur insoweit, als ein städtebauliches Verkehrskonzept bereits vorhanden ist, zu dessen Unterstützung sie im Rahmen des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 StVO tätig werden kann (BVerwG, Urt. v. 20.04.1994, a.a.O., BVerwGE 95, 333/340).

    Mit den Weisungen des Regierungspräsidiums Tübingen ficht die Klägerin gerade nicht die Anordnung zur Einrichtung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone selbst an; diese Weisungen haben auch nicht am Dauerverwaltungsaktscharakter der Zoneneinrichtung teil, sondern sind auf die zum Zeitpunkt ihres Erlasses gegebene Sach- und Rechtslage bezogene Einzelfallentscheidungen des Regierungspräsidiums gegenüber der Klägerin, die durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage - etwa hier durch die spätere Erstellung eines möglicherweise hinreichenden städtebaulichen Verkehrskonzepts der Klägerin - keiner Änderung in der Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit unterliegen (im Ergebnis ebenso zur Anfechtungsklage gegen den die Gemeinde möglicherweise ihrem Verkehrskonzept betreffenden Widerspruchsbescheid der höheren Straßenverkehrsbehörde BVerwG, Urt. v. 20.04.1995, a.a.O., BVerwGE 95, 333/340 f.).

    Soweit es die Veränderung von Verkehrsstraßen und -strömen zum Inhalt hat muß es - drittens - den Erfordernissen planerischer Abwägung genügen und insbesondere darlegen, weshalb bestimmte Straßen(züge) entlastet und welche neuen Straßen(züge) in für dortige Anwohner zumutbarer Weise belastet werden sollen und können (BVerwG, Urt. v. 30.04.1994, a.a.O., BVerwGE 95, 333/340).

  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Dann sind diese Belange im Rahmen einer Entscheidung nach § 203 Abs. 1 BauGB auch zu berücksichtigen (vgl. auch das Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 in Abgrenzung zu einem - dort verneinten - Initiativrecht einer Gemeinde in staatlichen Angelegenheiten nach der Straßenverkehrsordnung).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Über die Aufstellung und Entfernung von Verkehrsschildern entscheidet nach § 45 Abs. 1 StVO - abgesehen von den hier nicht gegebenen Fällen des § 45 Abs. 1 b Satz 2 StVO - allein die zuständige (staatliche) Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer der Gemeinde übertragenen Auftragsangelegenheit (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 29).
  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    An diese Formulierung knüpft die Möglichkeitstheorie an und beschränkt die Zulässigkeit auf Klagen, bei denen eine Verletzung eigener Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. etwa Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 und Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 378 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des

    In diesem Fall entfaltet die Weisung nämlich insoweit Außencharakter, als das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde berührt wird (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 u. Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - VBlBW 1995, 236 = NVwZ 1995, 910; VGH Bad-Württ. Urt. v. 28.02.2005 - 1 S 1312/04 - VBlBW 2005, 229).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 12 LA 68/13

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - 16 A 2447/12

    Widerrufserklärungen und Richtigstellungserklärungen auf Äußerungen im

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse;

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16

    Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22

    Vorerst freie Fahrt in der Friedrichstraße

  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 C 3.20

    Unzulässige Klage eines Landkreises gegen einen stattgebenden

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15

    Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

  • VG Augsburg, 15.05.2012 - Au 3 K 11.1003

    Klagebefugnis der Gemeinde; Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2014 - 12 ME 242/13

    Antragsbefugnis eines Landkreises in einem Verfahren des einstweiligen

  • VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die im Rahmen des Projekts "Ottensen macht Platz"

  • VG Münster, 30.08.2018 - 2 L 630/18

    Kein Baustopp für das Hafencenter Münster

  • BVerwG, 08.10.1999 - 4 B 53.99

    Gemeindliche Selbstverwaltung; Ordnung der örtlichen Verkehrsverhältnisse;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21

    Kommunale Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius aufgrund hoher

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

  • VG Düsseldorf, 16.11.2020 - 14 K 6316/19
  • VG Köln, 02.08.2023 - 18 L 823/23

    Fußgängerzone Deutzer Freiheit ist voraussichtlich rechtswidrig

  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 2 B 608/20

    Verkehrsrecht

  • BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Spruchkörperzuständigkeit nach dem

  • VG Hamburg, 05.05.2022 - 5 E 1724/22

    Erfolgloser Eilantrag von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gegen die zeitlich

  • VG Aachen, 23.05.2023 - 10 K 1742/21

    Ausweisung der Herderstraße in Aachen als Fahrradstraße rechtmäßig

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94

    Verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 15 K 2551/15

    Klagebefugnis; Straßenumbenennung; Straßenbenennung; Einzelrichterübertragung;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96

    Offene Vermögensfragen - Verfügungsberechtigung der Bundesanstalt für

  • VGH Bayern, 11.08.2014 - 15 CS 14.740

    Antrag des Mieters auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 46.19

    Kein Drittschutz bei Zustimmung zur Nutzungsänderung

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 2.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16

    Anordnung von Haltverboten zur Sicherstellung eines Brandschutzes für ein

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

  • OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 158/04

    Kommunalrecht; Widerspruchsbehörde in Angelegenheiten der Beteiligung an den

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 48.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 49.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 7 ME 81/11

    Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung für aktuelle

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 47.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 20 D 33/18
  • VG Gießen, 21.07.2008 - 1 K 834/08

    Abweichung vom Regionalplan

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 51.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

  • VGH Hessen, 18.09.2000 - 2 TG 2572/00

    Stillegung einer Eisenbahnstrecke; zur Rechtsverletzung eines

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 50.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

  • OVG Sachsen, 22.12.2016 - 1 B 283/16

    Klagebefugnis, Antragsbefugnis, Mieter, Eigentümer; Abwehrrecht

  • BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 43.11

    Inhalt des Begriffs "städtebauliche Konzeption" als klärungsbedürftige

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 14 N 06.1716

    Normenkontrolle; Bebauungsplan für Geflügelzuchtanlage; Sondergebiet; Abwägung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 3 L 4/07

    Herstellung einer Zufahrt

  • VG Aachen, 06.07.2005 - 6 K 2420/98

    Ortsnahe Regenwasserbeseitigung

  • VG Gießen, 06.02.2014 - 6 L 178/14

    Eilantrag gegen Aufhebung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt der B 252 in

  • VG Köln, 28.01.2008 - 11 K 153/07
  • VG Gießen, 19.03.2007 - 1 E 1785/06

    Abweichung vom Regionalplan; Abwehrrecht der betroffenen Gemeinde

  • BVerwG, 22.07.1996 - 11 B 16.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 19 B 725/23

    Antragsbefugnis; Grundschule; Jugendhilfeträger; Offene; Ganztagsschule;

  • VG München, 25.10.2017 - M 23 K 16.5497

    Fehlende Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eine fachaufsichtliche Weisung über

  • VG Karlsruhe, 11.07.2001 - 3 K 1694/00

    Klagebefugnis einer Kommune gegen verkehrsrechtliche Weisung

  • VG Schleswig, 18.10.2022 - 3 A 228/20

    Klage auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone; Relevanz fehlenden Einvernehmens der

  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 4 A 197/13

    Beseitigungsanordnung für LED-Anzeigetafeln einer Gemeinde

  • VG Aachen, 06.07.2005 - 6 K 2399/98

    Entsorgung des auf einem Grundstück anfallenden Haushaltsabwassers mittels

  • VG Weimar, 06.05.1997 - 1 E 403/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Nachbarschutz

  • VG Würzburg, 08.07.1998 - W 2 K 97.722

    Rücknahme der Zulassung einer Mülltonnengemeinschaft unter Nachbarn; Auslegung

  • VG Saarlouis, 06.02.2018 - 1 K 342/17
  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 12 B 47/04
  • VG Düsseldorf, 20.10.2000 - 1 L 2721/00

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen

  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 360/98

    Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts; Schadensersatzverpflichtung aufgrund

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1386
BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94 (https://dejure.org/1994,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1994 - 4 B 70.94 (https://dejure.org/1994,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 (https://dejure.org/1994,1386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht der Gemeinde - Vorkaufsrechtssatzung - Kaufverträge nach Inkrafttreten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Verkaufsfall

  • rechtsportal.de

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht der Gemeinde: Satzungserfordernis (IBR 1995, 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3178
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • DÖV 1994, 871
  • BauR 1994, 495
  • ZfBR 1994, 248
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 44/85

    Bemessung des Kaufpreises bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94
    § 25 BauGB schafft die Möglichkeit, dem Verpflichteten, wenn auch grundsätzlich unter den mit dem Dritten vereinbarten Bedingungen (vgl. § 505 Abs. 2 BGB), einen neuen selbständigen Vertrag aufzuzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 44/85 - BGHZ 98, 188).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94
    Kaufverträge dagegen, die vor dem Inkrafttreten der Satzung als dem für dieses Vorkaufsrecht maßgeblichen Entstehungsdatum abgeschlossen worden sind, werden vom Anwendungsbereich des § 25 BauGB nicht erfaßt (vgl. allgemein zum gesetzlichen Vorkaufsrecht BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59 - BGHZ 32, 383).
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung

    Dieser Begriff ist wie auch in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB als Gegenbegriff zum Bebauungsplan weit zu verstehen; darunter fallen alle Maßnahmen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 S. 3; vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 - BRS 74 Nr. 129 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42.18 - BRS 86 Nr. 78 S. 515).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Durch das Vorkaufsrecht wird die Rechtssphäre beider Vertragspartner tangiert (vgl. BVerwG v. 14.4.1994 Az. 4 B 70/94, juris).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahmen der Verwirklichung von Planungsvorstellungen mit städtebaulichem Bezug dienen (vgl. BVerwG v. 14.4.1994 Az. 4 B 70/94, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Insbesondere ergibt sich die nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis daraus, dass durch die privatrechtsgestaltende Wirkung des Bescheids der Beklagten der Anspruch der Klägerin auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 5, und vom 14.4.1994 - 4 B 70.94 - DÖV 1994, 871, juris Rn. 3).

    Wie konkret die in Betracht zu ziehenden städtebaulichen Maßnahmen bezeichnet werden müssen, hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2018 - 4 BN 42.18 - juris Rn. 5, vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - VBlBW 2010, 235, juris Rn. 9, vom 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81, juris Rn. 4 und vom 14.4.1994 - 4 B 70.94 - NJW 1994, 3178, juris Rn. 5).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3505
BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92 (https://dejure.org/1994,3505)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 C 51.92 (https://dejure.org/1994,3505)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 C 51.92 (https://dejure.org/1994,3505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 71
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
    Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das wegen eines Verkehrsstaus auf der Richtungsfahrbahn hält, fällt nicht unter § 6 StVO, sondern ist Überholen im Sinne des § 5 StVO (wie BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330>).

    An einem solchen Fahrzeug kann daher im Sinne des § 6 StVO nicht vorbeigefahren werden; es wird gemäß § 5 StVO überholt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205 f.> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330 f.>).

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
    Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das wegen eines Verkehrsstaus auf der Richtungsfahrbahn hält, fällt nicht unter § 6 StVO, sondern ist Überholen im Sinne des § 5 StVO (wie BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330>).

    An einem solchen Fahrzeug kann daher im Sinne des § 6 StVO nicht vorbeigefahren werden; es wird gemäß § 5 StVO überholt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205 f.> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330 f.>).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92

    Rechtskraft eines Bußgeldbescheides

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 54.92 -) muß ein Kraftfahrer im Rahmen des § 2 a Abs. 2 StVG aber die Feststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92

    Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis

    Wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 a Abs. 2 StVG erfüllt sind und der Fahranfänger nach bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen einer vollziehbaren Nachschulungsanordnung nicht nachgekommen ist, wird von Gesetzes wegen angenommen, daß das - durch statistische Erhebungen bewiesene - erhöhte Gefährdungsrisiko durch Fahranfänger für andere Verkehrsteilnehmer fortbesteht (vgl. Amtliche Begründung zu § 2 a StVG, BT-Drs. 10/4490, S. 13 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 C 51.92).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96

    Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn

    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 2 = NZV 1994, 374; BVerwG, Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 4 = NJW 1995, 71 = NZV 1994, 413) und auch der des Senats zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Anwendung des § 2a Abs. 2 StVG ein Fahrerlaubnisinhaber die Sachverhaltsfeststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung grundsätzlich gegen sich gelten lassen muß, soweit nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - BVerwG 11 C 3.94 -, NVwZ-RR 1995, 610).
  • OVG Saarland, 09.02.1995 - 9 W 12/95

    Mündliches Verhandeln i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes; Eingangsverdacht

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1698
BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92 (https://dejure.org/1994,1698)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 11 C 54.92 (https://dejure.org/1994,1698)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 11 C 54.92 (https://dejure.org/1994,1698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft eines Bußgeldbescheides - Bindungswirkung - Sachverhaltsfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 70
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 374
  • DÖV 1994, 1049
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92
    Vielmehr muß der Kraftfahrer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die einschlägigen Feststellungen der rechtskräftigen Entscheidung insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit, insbesondere Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, ergeben (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 54.92 -) muß ein Kraftfahrer im Rahmen des § 2 a Abs. 2 StVG aber die Feststellungen einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im

    An die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit ist die Fahrerlaubnisbehörde und bei der nachvollziehenden Kontrolle auch das Gericht gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG grundsätzlich gebunden, wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23.08.2011 - 10 S 1809/10 -, DAR 2012, 41, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 09.09.2010 - 11 ZB 09.2105 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.12.1999 - 3 BS 250/99 -, DAR 2000, 227; BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 54/92 -, NJW 1995, 70).
  • VG Würzburg, 28.04.2020 - W 6 S 20.510

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger - einstweiliger

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.4.1994 - 11 C 44/92 - NJW 1995, 70 f.), wonach Verkehrsbehörden bei Anordnungen nach § 2a Abs. 2 StVG (a.F.) nicht an die darin enthaltenen Sachverhaltsfeststellungen gebunden sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte gegen deren Richtigkeit sprechen, ist durch die Neufassung des Gesetzes überholt (VG Würzburg, U.v. 23.5.2018 - W 6 K 17.1335 und U.v. 1.8.2018 - W 6 K 18.386).

    Selbst bei Anwendung der Rechtsprechung des BVerwG zur alten Rechtslage (vgl. U.v. 20.4.1994 - 11 C 44/92 - NJW 1995, 70 f.) bestünde im vorliegenden Falle keine Veranlassung für eine vom zugrundeliegenden Bußgeldbescheid abweichende Beurteilung des Vorfalls am 11. Juni 2019.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2632
BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 2 a Abs. 3; StVG § 2 b; StVZO § 12
    Nichterfüllung der Nachschulungsanordnung bei Fahrerlaubnis auf Probe L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 59
  • NJW 1995, 69
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 412
  • VersR 1995, 429
  • DVBl 1994, 1196
  • DÖV 1994, 1051
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 a Abs. 2 StVG erfüllt sind und der Fahranfänger nach bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen einer vollziehbaren Nachschulungsanordnung nicht nachgekommen ist, wird von Gesetzes wegen angenommen, daß das - durch statistische Erhebungen bewiesene - erhöhte Gefährdungsrisiko durch Fahranfänger für andere Verkehrsteilnehmer fortbesteht (vgl. Amtliche Begründung zu § 2 a StVG, BT-Drs. 10/4490, S. 13 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 C 51.92).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Damit erlischt - ebenso wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG - die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insgesamt (vgl. BVerwGE 13, 288 und 51, 359 ).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auf alle Klassen (vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82 - VRS 65, 131 ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., 1993, § 69 StGB Rn. 16).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Damit erlischt - ebenso wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG - die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insgesamt (vgl. BVerwGE 13, 288 und 51, 359 ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - <NZV 1994, 412 = DVBl 1994, 1196 = VD 1994, 279> sei nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar, da der Kläger zum Zeitpunkt der Nachschulungsanordnung nicht mehr Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gewesen sei.

    Wie der erkennende Senat schon im Urteil vom 18. Mai 1994 (a.a.O.) ausgeführt hat, decken sich die Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung nicht mit den Inhalten, die dem auffällig gewordenen Fahranfänger in der Nachschulung gemäß § 2 b StVG, § 12 f StVZO vermittelt werden.

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 B 195.94

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Zulassungsgrund der

    Aus dem Urteil vom 12. Januar 1962 (a.a.O.) ergibt sich zwar, daß eine Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 1 StVG in der Regel nicht lediglich teilweise entzogen werden kann, wenn die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf charakterlichen Mängeln beruht (vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1994 - 12 L 5653/94

    Wiederholung Befähigungsprüfung bei Probeführerschein;; Anordnung;

    Ebenso wie einem Fahranfänger bei Nichterfüllung einer Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG mangels Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis aller ihm erteilten Klassen nach § 2 a Abs. 3 StVG entzogen werden muß (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 -, DVBl. 1994, 1196), ist es nicht gerechtfertigt, die Anordnung gemäß § 2 a Abs. 2 StVG nur auf die Fahrerlaubnisklasse zu begrenzen, in der der vom Fahranfänger begangene Verkehrsverstoß, der die Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG ausgelöst hat, begangen worden ist.
  • VG Braunschweig, 31.05.2001 - 6 A 497/00

    Auspuff; Betriebserlaubnis; Fahranfänger; Fahrerlaubnis; Nachschulungskurs

    Das Bestehen der dafür erforderlichen Prüfungen ersetzt nicht die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.05.1994 - 11 C 49.92 -, NZV 1994, 12 f.).
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